Sicherheit der Dienstleistungen

Die Kanzlei legt auf die Sicherheit ihrer Dienstleistungen, insbesondere auf das Berufsgeheimnis und die absolute Vertraulichkeit großen Wert.

In diesem Zusammenhang halten wir uns sehr streng an die Grundsätze zur Wahrung des Berufsgeheimnisses, die im Gesetz über Rechtsberater (ustawa o radcach prawnych) vom 6. Juli 1982 (polnisches Gesetzblatt aus dem Jahre 2002, Nr. 123, Pos. 1059 mit späteren Änderungen) bestimmt sind, und an die Regeln, die den Ethikgrundsätzen der Rechtsberater zu entnehmen sind.

Die wichtigsten der vorgenannten Regeln besagen, dass:

  • der Rechtsberater verpflichtet ist, alles geheim zu halten, wovon er im Zusammenhang mit der Rechtshilfeleistung Kenntnis erlangte.
  • Die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses kann nicht befristet sein.
  • Der Rechtsberater kann von der Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die Tatsachen nicht freigestellt werden, von denen er bei der Rechtshilfeleistung oder bei der Betreuung eines Anliegens Kenntnis erlangte.